Brauchen Ärzte Haftpflichtversicherungen?
Den unmündigen Patienten gibt es nicht mehr. Längst spüren Ärzte, Gerichte und auch Versicherungen, dass Prozesse über Fehlbehandlungen von Patienten oder die Klagefreudigkeit von Angehörigen mit zunehmender Tendenz zu betrachten sind. Nahezu jeder Mediziner hat inzwischen mit dem einen oder anderen leidigen Fall zu kämpfen.
Arzthaftpflichtversicherung trotz Schlichtungsstellen
Laut dem Ärztegesetz ist der Abschluss einer Arzthaftpflicht Versicherung seit August 2011 für die meisten Ärzte vorgeschrieben, auch wenn die Schlichtungsstellen vieler Ärztekammern in der Vergangenheit vielfach manchen Versicherungen doch so einiges an Arbeit abgenommen haben. Sämtliche Gruppenarztpraxen und freiberufliche Ärzte, darunter auch Ambulatorien sowie Zahnärzte, müssen eine Arzthaftpflicht Versicherung mit wenigstens den Mindeststandards inzwischen vorweisen können.
Was beinhaltet eine Arzthaftpflichtversicherung?
An einer guten Haftpflichtversicherung sollten Sie keinesfalls sparen. Nach der Ausbildung müssen Sie die recht günstige Turnusarztversicherung zwingend in eine klassische Arzthaftpflichtversicherung umwandeln. Bei vielen am Markt tätigen Versicherern gibt es jedoch große Unterschiede, was den Preis und die Leistung anbelangt. Wer seine Versicherung vor zehn oder zwanzig Jahren abgeschlossen hat, sollte dringend seinen Vertrag von seinem Versicherungsberater anpassen lassen. Schadenersatzklagen sind teuer und selbst für gutsituierte Ärzte kann eine Klage durchaus existenzbedrohend sein, was Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen, Nachbehandlungs- und Gutachterkosten, sowie Unterhalt für Hinterbliebene, Heilungs- oder Begräbniskosten und sogar den eigenen Verdienstverlust im ungünstigen Schadensfall anbetrifft. Auf jeden Fall sollten Sie sich ebenfalls darüber beraten lassen, ob auch kosmetische Behandlungen und möglicherweise erforderlich werdende Operationen im Vertrag mit eingeschlossen sind. Wichtig ist es für Sie auch, die Frage der Nachhaftung zu klären, denn was passiert, wenn ein Schadensfall nach Ihrer Pensionierung eintritt? Es ist nicht ausgeschlossen dass Schadenersatzansprüche auch nach Ihrem Ruhestand noch an Sie gestellt werden.
Das Fachgebiet bestimmt die Prämie
Die zu zahlenden Prämien richten sich bei der Arzthaftpflichtversicherung nach dem jeweiligen Fachgebiet des Arztes. Bei einer Versicherungssumme von fünf Millionen Euro müssen beispielsweise Kinderärzte, Psychiater oder Allgemeinmediziner mit etwa 350 Euro an Prämienzahlung rechnen. Sind Sie HNO-Arzt, Dermatologe, Urologe oder Internist, können die Prämien auch doppelt so hoch ausfallen. Noch teurer wird es für Radiologen, Orthopäden, Gynäkologen, Chirurgen oder Zahnärzte, besonders dann, wenn häufiger operative Eingriffe durchgeführt werden. Allgemein ist zu sagen, dass auch eine Arzthaftpflicht Versicherung teurer wird, je höher das Risiko des Arztes ist, einen Schaden zu verursachen.
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