Arzneimittel Wirkstoffe für die Gesundheit
Arzneimittel sind Medikamente, die zur Vorbeugung beziehungsweise für die Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt werden. Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die eine heilende Wirkung erzielen sollen. Das deutsche Arzneimittelgesetz regelt alle wichtigen Punkte, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen. Werden Arzneien eingesetzt, spricht man von einer Medikation.
Arzneimittel müssen eindeutig benannt sein, um Verwechslungen, die gesundheitliche Schäden mit sich bringen könnten, zu vermeiden. Jedes Arzneimittel muss mit einer Packungsbeilage versehen werden. Diese sollte Aufschluss über die Zusammensetzung des Medikaments geben. Ebenso sollten Hinweise zur Einnahme darauf zu finden sein. Weiterhin muss der Patient über eventuelle Nebenwirkungen der Medizin aufgeklärt werden. Neben diesen Informationen, sind häufig auch Angaben zu den Anwendungsgebieten des Medikaments, sowie zur Dosierung auf der Packungsbeilage zu finden.
Arzneimittel können in verschiedenen Formen eingenommen werden. Die Arzneiformen werden in feste und flüssige Formen unterschieden. Zu den festen Arzneiformen zählen Tabletten und Kapseln. Bei diesen Arzneiformen wird der Wirkstoff mit verschiedenen Hilfsstoffen in eine Tablette oder Kapsel integriert. Dies soll zur Optimierung des Wirkstoffs beitragen und ermöglicht eine leichtere Dosierung. Tabletten und Kapseln bilden 80% der verabreichten Arzneimittel. Zu den flüssigen Arzneiformen gehören beispielsweise Injektionen, Salben, Aerosole und Inhalationen.
Die Arzneimittelbehörde
Bevor Arzneimittel auf dem Markt eingeführt werden, müssen sie zunächst geprüft und zugelassen werden. Diese Absicherung kommt zur Anwendung, damit die Bevölkerung vor unwirksamen Arzneimitteln geschützt werden kann. Das Pharmaunternehmen, welches das Medikament auf den Markt bringen möchte, muss in einem speziellen Antragsverfahren, die Unbedenklichkeit, die Wirksamkeit, sowie die Qualität des Arzneimittels nachweisen und belegen. Der Zulassungsantrag wird durch die zuständige Arzneimittelbehörde umfassend überprüft. Sollte die Überprüfung ein günstiges Verhältnis von Nutzen und Risiko ergeben, kann das jeweilige Pharmaunternehmen mit einer Zulassungsgenehmigung rechnen. Neben dem Antrag ist den Unterlagen eine detaillierte Dokumentation der Herstellung und Entwicklung des jeweiligen Medikaments beizulegen. Wie die Dokumentation aufgebaut sein muss, ist in den Arzneimittelgesetzen streng geregelt Die Europäische Union führte einheitliche Zulassungsverfahren ein. Diese ermöglichen eine Zulassung des Arzneimittels in mehreren Mitgliedsstaaten. Bestimmte Arzneimittel dürfen nur durch die Europäische Arzneimittelagentur zugelassen werden. Dazu gehören Medikamente gegen HIV, Diabetes oder neuartige Wirkstoffe zur Bekämpfung von Krebserkrankungen. Für alle weiteren Medikamente genügt die Antragsstellung bei der zuständigen nationalen Stelle. In Deutschland ist das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die strengen Regeln
Sollen Arzneimittel an den Verbraucher abgegeben werden, unterliegt dies strengen Regeln. Pharmaunternehmen sind befugt, Medikamente nur an Apotheken oder Krankenhausapotheken auszuliefern. Dies hängt damit zusammen, dass die meisten Medikamente nur durch Apotheken an den Endverbraucher gelangen dürfen. Dies gewährleistet eine ausführliche Beratung der Kunden.
In Deutschland lässt sich die Abgabe von Arzneimitteln in vier verschiedene Bereiche einteilen. Die erste Gruppe sind die freiverkäuflichen Medikamente. Diese dürfen auch außerhalb von Apotheken an den Kunden gebracht werden. Die zweite Gruppe sind die apothekenpflichtigen Arzneimittel. Diese dürfen ausschließlich in Apotheken an Personen ausgehändigt werden. Die dritte Gruppe sind die verschreibungspflichtigen Medikamente. Diese dürfen ebenfalls nur von Apotheken abgegeben werden. Um das Arzneimittel ausgehändigt zu bekommen, muss beim Apotheker ein Rezept vom Arzt vorgelegt werden. Die vierte Gruppe sind die Betäubungsmittel. Diese speziellen Arzneien werden ausschließlich von Apotheken gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezepts abgegeben.
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